Einverständniserklärung Fahrzeugzulassung auf minderjährige Halter

Ein Minderjähriger kann die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn seine gesetzlichen Vertreter einwilligen (§§106, 107 BGB). Hierzu ist eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Zulassungsbehörde abzugeben. Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§1793BGB). Neben der o.g. Einwilligungserklärung verlangt die KFZ-Zulassungsbehörde von dem/den gesetzlichen Vertreter/n … Weiterlesen …