Ein Minderjähriger kann die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn seine gesetzlichen Vertreter einwilligen (§§106, 107 BGB). Hierzu ist eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Zulassungsbehörde abzugeben.
Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§1793BGB).
Neben der o.g. Einwilligungserklärung verlangt die KFZ-Zulassungsbehörde von dem/den gesetzlichen Vertreter/n eine Erklärung, wonach diese/r die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung des Fahrzeuges sich etwa ergebenden Folgen übernimmt/übernehmen.
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Stefan Müller-GohrRZ Zulassungsdienst – zuständig für alles, was sonst keiner machen will.Vom ersten HTML-Schnipsel auf der Homepage bis zur letzten Fußnote im Blog: Wenn’s irgendwo brummt, piept oder klemmt, war ich wahrscheinlich dabei – oder bin gerade dabei, es zu reparieren.Ich mag klare Strukturen, kurze Wege und ehrliche Antworten. Deshalb gibt’s hier nicht nur Formulare, sondern auch mal einen Seitenhieb auf den Amtsschimmel, Tipps aus dem Alltag – und die eine oder andere Geschichte aus dem echten Leben. Wenn ich gerade nicht an der Seite schraube oder Artikel schreibe, beantworte ich E-Mails, telefoniere mit Zulassungsstellen oder trinke (sehr starken) Kaffee.
Danke, ewig gesucht